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Frequenlty Asked Questions - FAQ

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Allgemeines

Was ist TOBIAS-lib?

TOBIAS-lib ist die Abkürzung für Tübinger Online-Bibliotheks-Informations- und Angebot. Mit TOBIAS-lib bieten wir den Angehörigen der Universität Tübingen die Möglichkeit, elektronische Dokumente kostenfrei im Internet zu veröffentlichen. Die Dokumente erhalten einen Persistent Identifier, so dass ein dauerhafter Zugriff und Zitierfähigkeit gewährleistet ist.

Wer kann in TOBIAS-lib veröffentlichen?

Prinzipiell kann jeder Angehörige der Universität Tübingen (Lehrende, Lernende und Forschende) Dokumente über das Onlineformular in TOBIAS-lib einstellen, ebenso Angehörige von Partner-Einrichtungen (Max-Planck-Insitute u.ä.)
Ferner nehmen wir Arbeiten unabhängig vom Autor auf, wenn Sie einen Bezug zu Tübingen oder der Universität haben. Diese Publikationen werden jedoch vor der Veröffentlichung vom zuständigen Fachreferenten geprüft.

Welche Dokumente können in TOBIAS-lib veröffentlicht werden?

Veröffentlicht werden können alle Dokumente, die für die Universität Tübingen von Belang sind. Dazu gehören Studien-, Forschungs- und Prüfungsarbeiten, Aufsätze, Berichte, Konferenzbeiträge, u.v.a.m. Bei Semester-, Magister- oder Diplomarbeiten muss allerdings eine formlose Empfehlung des Fachbetreuers (oder alternativ eine Genehmigung des Prüfungsamtes oder Dekanats) mit der Bestätigung einer überdurchschnittlichen Note vorliegen.

Wie lange bleiben die Publikationen online verfügbar?

Die Verfügbarkeit soll so lange wie möglich gewährleistet werden. Aus diesem Grund arbeitet TOBIAS-lib mit der Deutschen Nationalbibliothek zusammen, die die Langzeitarchivierung von Dissertationen und Habilitationsschriften gewährleistet.

Können Dokumente in TOBIAS-lib geändert oder gelöscht werden?

Die Möglichkeit, Dokumente zu ändern oder zu löschen, ist prinzipiell nicht vorgesehen. Dies garantiert die Authentizität der Dokumente, die so mit gedruckten Publikationen vergleichbar sind. Wünscht der Verfasser eine Korrektur, so muss er das geänderte Dokument neu einbringen. Dies entspricht dem Vorgang einer Neuauflage bei gedruckten Publikationen.

In welchen Datenbanken, Suchmaschinen und Katalogen erscheinen die in TOBIAS-lib veröffentlichten Dokumente?

Die Dokumente in TOBIAS-lib sind nicht nur im Katalog der Universitätsbibliothek nachgewiesen, sondern auch in anderen deutschen Bibliothekskatalogen wie z.B. Karlsruher Virtueller Katalog und dem Katalog der Deutsche Nationalbibliothek. Über Schnittstellen werden die in TOBIAS-lib veröffentlichten Dokumente in gängigen Suchmaschinen wie Google und Google Scholar, sowie in verschiedenen Datenbanken indiziert.

Wir sind u.a. nachgewiesen in:

  • BASE (Bielefeld Academic Search Engine)
  • OpenDOAR (Directory of Open Access Repositories)
  • oan-Suche (Suche in DINI-zertifizierten Dokumentenservern)

Rechtliches

Können Dokumente in TOBIAS-lib auch an anderer Stelle veröffentlicht werden?

Ja. Die Autoren als geistige Schöpfer der Dokumente besitzen nach dem Urheberrechtsgesetz alle Verwertungsrechte. Wenn ein Dokument zuerst in TOBIAS-lib veröffentlicht wird, so tritt die Autorin/der Autor ein nicht-ausschließliches Verwertungsrecht an die Universitätsbibliothek Tübingen ab, d.h. sie/er kann das Dokument beliebig an anderer Stelle — z.B. in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder als Monographie — veröffentlichen.

Können bereits veröffentlichte Dokumente, in TOBIAS-lib veröffentlicht werden?

Wenn Sie in TOBIAS-lib Dokumente einbringen wollen, die bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden, dann hängt dies von den Vereinbarungen ab, die Sie mit dem Verlag getroffen haben. Heutzutage stehen viele Verlage einer Parallelveröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen auf Publikationsservern wie TOBIAS-lib offen gegenüber. Ob eine Parallelveröffentlichung möglich ist, hängt jedoch vom Verlagsvertrag ab.

Wenn Sie eine Zweitveröffentlichung auf TOBIAS-lib planen, empfehlen wir Ihnen, dem Verlag nur ein einfaches, d.h. nicht-exklusives Nutzungsrecht zu übertragen. Bei manchen Verlagen ist eine Zweitveröffentlichung auf einem universitären Dokumentenserver auch erst nach einer Sperrfrist von ein bis zwei Jahren möglich (Embargo-Frist).

Grundsätzliches zum Urheberrecht

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) räumt Ihnen als Autor das ausschließliche Recht zur Verwertung Ihrer Werke ein — dazu gehört unter anderem das Recht zur Verfielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung.

Bei der Veröffentlichung Ihrer Arbeit bei einem Verlag, räumen Sie dem Verlag ein Nutzungsrecht ein. Dieses gibt dem Verlag das Recht, das Werk zu Verfielfältigen (§ 16 UrhG) und zu Verbreiten (§ 17 UrhG). Bei Online-Veröffentlichungen vergibt der Autor außerdem das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Normalerweise geschieht dies durch Abschluss eines Vertrags. Damit werden die Verwertungsrechte des Urhebers eingeschränkt. In der Regel lassen sich die Verlage vom Autor das „ausschließliche Nutzungsrecht“ übertragen. Das bedeutet, dass der Autor dem Verlag das alleinige Recht zur Nutzung und Verwertung des Werks überlässt.

Zweitveröffentlichungen von Zeitschriftenaufsätzen u.ä.

Als Autor haben Sie die Möglichkeit, auf den Inhalt des Verlagsvertrags Einfluss zu nehmen. Viele Autoren streichen beispielsweise im Vertrag Formulierungen, die das Übertragen aller Nutzungsrechte an den Verlag oder andere Einschränkungen beinhalten. Eine andere Möglichkeit ist, die Vergabe des ausschließlichen Nutzungsrechts zeitlich einzuschränken.

Alternativ dazu können Sie dem Verlagsvertrag Zusätze beifügen, die Ihnen Recht auf Parallelveröffentlichung vorbehalten. Diese Zusätze erlangen jedoch erst Rechtsgültigkeit, wenn sie vom Verlag gegengezeichnet wurden.
Eine weit verbreitete Vorlage für Vertragszusätze ist das SPARC Authors Addendum, weitere Formulierungsvorschläge finden Sie auf der Informationsplattform open-access.net. Dort finden Sie auch Informationen zum Thema „Wissenswertes für Autorinnen und Autoren“.

Ob Ihr Verlag Parallelveröffentlichungen zulässt, können Sie anhand der Sherpa/RoMEO-Liste (Publisher copyright policies & self-archiving) überprüfen. Eine deutschsprachige Version finden Sie auf den DINI-Seiten „Was gestatten Verlage bei der Selbstarchivierung im Open Access?“.

Da das Layout des Verlags in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt ist, können Sie – soweit nichts anderes vereinbart wurde - für die Zweitveröffentlichung das Verlagslayout verwenden.

Im Prinzip sollten Sie es vermeiden, dem Verlag alle Rechte zu überlassen. Stattdessen sollte im Verlagsvertrag genau spezifiziert werden, welche Rechte Sie als Autor dem Verlag übertragen.

Weitere Details zum Thema Zweitveröffentlichung finden Sie auch auf unserem Merkblatt Urheberrecht (PDF-Datei).

Warum sollte ich meine Arbeit als Open Access auf TOBIAS-lib veröffentlichen?

Das Ziel der meisten Autoren ist eine möglichst große Verbreitung ihrer Publikationen. Open Access erreicht einen viel größeren Leserkreis als kommerziellen Veröffentlichtlichungen.

Ein weiteres Ziel vieler Autoren ist es, einen hohen Impact Factor zu erreichen. Zahlreiche Studien belegen, dass Open Access die Zitierraten erhöht. Das belegt auch eine Studie „The Open Access citation advandage“, die an der Universität Southampton erschienen ist; und dass ein hoher Impact Factor keine Seltenheit ist, zeigen auch die Open Access-Journale der Max-Planck-Gesellschaft.

Können Dokumente kopiert und von anderen widerrechtlich benutzt werden?

Die Dokumente können auf lokale Rechner kopiert bzw. abgespeichert werden. Da die Publikationen – soweit keine Creative Commons Lizenz gewählt wurde – dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) unterliegen, ist die Gefahr der widerrechtlichen Nutzung einer Veröffentlichung ist jedoch nicht größer als bei konventionellen Publikationen.

Veröffentlichen

Müssen die Dokumente in irgendeiner Form zum Einbringen vorbereitet werden?

Die Dokumente sollen in einem einheitlichen, plattformunabhängigen Dokumentformat angeboten werden. Dieses Format ist PDF (Portable Document Format), da es derzeit die meisten Vorteile bietet. Konvertieren Sie daher bitte Ihr Dokument in das Format PDF/A, bevor Sie es in TOBIAS-lib einbringen.

Daneben ist auch die Veröffentlichung im Format HTML möglich. Ebenso eine Sammlung von HTML-Dateien (gegebenfalls auch mit enthaltenen/verknüpften Bildern, Sounds, Videosequenzen - diese sollten in Standardformaten vorliegen wie z.B. jpeg, png, mpeg4, mp3 usw.). Falls Sie eine Sammlung von HTML- (und ggf. jpg etc.)-Dateien haben achten Sie bitte darauf, dass die Dateien untereinander mit relativen (nicht mit absoluten) Pfaden verlinkt sind.

Da die Dateinamen beim Öffnen der Datei angezeigt wird, sollten sie auf eine kurze, sinnvolle Benennung Ihrer Datei(en) achten. Vermeiden Sie bitte Umlaute, Leer- und Sonderzeichen.

Wie kann ich Publikationen in TOBIAS-lib einbringen?

Muß für DSpace neu geschrieben werden.

Kann ich PDF-Sicherheitsoptionen benutzen?

Nein. Um die Langzeitarchivierung Ihres Werks gewährleisten zu können, benötigen wir Dokumente ohne Benutzungsbeschränkungen wie Passwortschutz u.d.g. Verzichten Sie deshalb bei der Erstellung des PDFs bitte auf alle Sicherheitseinstellungen, die einen Passwortschutz erfordern.

Welche urheberrechtlichen Bestimmungen muß ich beachten?

Mit dem Unterzeichnen des Veröffentlichungsvertrags bestätigen Sie gegenüber der Bibliothek, dass Sie keine Rechte Dritter verletzen. Dazu zählen neben den Urhe

Dissertationen

Was muss ich beim Veröffentlichen meiner Dissertation beachten?

Um einen Missbrauch Ihrer Daten vorzubeugen, entfernen Sie bitte persönliche Daten wie Adresse, Telefonnummer, Bild oder handschriftliche Unterschrift aus Ihrer elektronischen Dissertation. Achten Sie auch auf eine sinnvolle Benennung Ihrer PDF-Datei wie z.B. diss_name.pdf. Bitte verwenden Sie keine Umlaute, Sonder- oder Leerzeichen im Dateinamen.

Zusätzlich zur elektronischen Version Ihrer Dissertatation, also der PDF-Datei und der Originaldatei (Word, LibreOffice, LaTeX gezipt, InDesign usw), müssen noch eine gewisse Anzahl gedruckte Exemlare abgegeben werden. Bitte entnehmen Sie die Anzahl der abzuliefernden Exemplare der jeweils gültigen Promotionsordnung!

Füllen Sie den Veröffentlichungsvertrag aus und geben Sie ihn von Ihnen persönlich unterschrieben in zweifacher Ausführung bei uns ab. Mit der Übereinstimmungserklärung bestätigen Sie, dass die elektronische Version mit der gedruckten Version Ihrer Dissertation übereinstimmt. Füllen Sie diese ebenfalls aus und geben sie diese bei uns ab (einfache Ausfertigung).

Was sollte ich beachten, bevor ich die abzuliefernden Druckexemplare herstelle?

Halten Sie vor dem Drucken Ihrer Dissertation auf jeden Fall Rücksprache mit dem für Sie zuständigen Dekanat.

Die Anzahl der zusätzlich zur elektronischen Version abzugebenden Druckexemplare sowie deren Format und formale Gestaltung ist in der Promotionsordnungsordnung Ihrer Fakultät festgelegt. Unabhängig davon sind bei den Druckexemplaren jedoch einige grundlegende Regeln beachten:

  • Die Exemplare müssen auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier gedruck sein.
  • Nicht akzeptiert werden Dissertations-Exemplare mit Spiral- oder Ringbindung.

Kümmern Sie sich frühzeitig um die Druckfreigabe und vergessen Sie nicht, diese zusammen mit den Druckexemplaren, dem Veröffentlichungsvertrag und der Übereinstimmungserklägung bei uns anzugeben. Bei der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät benötigen Sie für die elektronische Veröffentlichung Ihrer Dissertation noch das schriftliche Einverständnis Ihres Betreuers. Erst wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt bei uns vorliegen, können wir die Abgabebestätigung ans Dekanat schicken.

Warum muss auch die Originaldatei mit abgeliefert werden?

Aus Gründen der Langzeitverfügbarkeit und -archivierung benötigen wir auch Ihre Original-Datei(en). Diese werden aber nicht veröffentlicht. Besteht Ihre Original-Datei aus mehreren Teilen, dann können Sie diese gerne mit einem Packprogramm (wie z. B. WinZip) zu einer komprimierten Archivdatei zusammenfassen.

Kann eine Dissertation zusätzlich in einem Verlag publiziert werden?

Ja. Von Seiten der Universitätsbibliothek bestehen keine Einwände gegen eine weitere Veröffentlichung Ihrer elektronischen Dissertatation z.B. in einem Verlag. Sie müssen jedoch dabei bedenken, dass Ihre Dissertation durch die Pflichtablieferung Ihrer Dissertation in elektronischer Form bereits frei zugänglich im Internet publiziert wurde. Informieren Sie deshalb Ihrem Verlag bei Vertragsabschluß über den Sachverhalt.