Inhaltszusammenfassung:
Die gegenwärtige deutsche Drogenpolitik erschöpft sich in der nimmersatten Expansion des polizeilichen Verfolgungsapparats und des gesellschaftlichen Therapienmarktes. Erfolge sind weder belegt noch angesichts der bloßen Fortschreibung einer in sich, kriminogenen Politik auch nur zu erwarten. Für die kritische Kriminologie erhebt sich die Frage, ob Veränderungen primär über die Ebene des faktischen gesellschaftlichen Umgangs mit Süchtigen zu erzielen sind oder ob Rechtsforderungen nach einer Liberalisierung des Betäubungsmittelgesetzes vorrangig sind. Diese Frage wird zugunsten der ersten Alternative beantwortet. In diesem Zusammenhang gewinnt die Kontroverse um die Einführung sozialmedizinisch-ambulanter Drogentherapien unter Verwendung von Methadon einen zentralen Stellenwert. Der Süchtige wird weder kriminalisiert noch in die Subkultur totaler Institutionen abgeschoben. Die Behandlung in Freiheit ermöglicht die Rekonstruktion eines legalen und produktiven Lebenszusammenhangs, indem sie zugleich die Verantwortung für den Umgang mit dem Drogenproblem an die Gesellschaft zurückgibt. Hieraus leitet sich die Forderung nach ambulanter statt stationärer, nach freiwilliger statt Zwangs- und nach Methadontherapien im Gegensatz zum starren Festhalten an ausschließlich drogenfreien Therapien ab.