Inhaltszusammenfassung:
Die Strafverfolgungsstatistik erfasst die im Laufe eines Jahres auf Grund gerichtlicher Entscheidungen
rechtskräftig abgeurteilten und verurteilten Personen. Von den Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften)
werden die Daten von Personen, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch,
nach anderen Bundesgesetzen oder nach Landesrecht einschließlich der Straftaten im Straßenverkehr und
Staatsschutzdelikten vor Gericht verantworten mussten, in anonymisierter Form an das Statistische Landesamt
übermittelt. Ordnungswidrigkeiten, auch wenn sie in die Zuständigkeit der Strafgerichte fallen, werden durch
diese Statistik nicht erfasst. Unterschieden wird dabei in Abgeurteilte und Verurteilte nach allgemeinem
Strafrecht und nach Jugendstrafrecht einschließlich nach ehemaligem DDR - Strafrecht.
In Thüringen wurde diese Statistik mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 erstmals erhoben. In Erwartung des in
Vorbereitung befindlichen Rechtspflegestatistikgesetzes war diese Statistik zunächst nicht eingeführt worden. Da
die entsprechenden statistischen Informationen auch in Thüringen benötigt werden, erfolgte die Einführung
schließlich auf der Grundlage des § 6 des Thüringer Statistikgesetzes.
Erste Veröffentlichungen dazu erfolgten im Dezember 1998 für das Berichtsjahr 1997. Im vorliegenden Bericht
werden diese Ergebnisse für das Jahr 2003 dokumentiert, weitere Veröffentlichungen erscheinen als Eckzahlen
in einem Vorabbericht im Juli sowie in dieser Form im Dezember eines jeden Jahres.