dc.contributor |
Landeskriminalamt Niedersachsen |
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dc.date.accessioned |
2018-08-28T10:07:31Z |
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dc.date.available |
2018-08-28T10:07:31Z |
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dc.date.issued |
2015-08 |
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dc.identifier.uri |
http://hdl.handle.net/10900/83862 |
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dc.identifier.uri |
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-838628 |
de_DE |
dc.identifier.uri |
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-25252 |
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dc.description.abstract |
Zum ersten Mal liegt eine repräsentative Dunkelfeldstudie für das Land Niedersachsen
vor. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport beauftragte im September
2012 das Landeskriminalamt Niedersachsen mit einer Befragungsstudie der Allgemeinbevölkerung
dieses Bundeslandes, die in Ergänzung zur Polizeilichen Kriminalstatistik die
Sicherheitslage unter einer zweiten Perspektive erfassen und so ein kompletteres Bild als
Grundlage für strategische Entscheidungen und kriminalpolitische Initiativen liefern soll.
Im Rahmen dieser Untersuchung wurden die Bürgerinnen und Bürger zu folgenden
Themen befragt: (a) eigenen Opfererfahrungen im Jahr 2012, (b) Anzeigeverhalten, (c)
Sicherheitsgefühl und Kriminalitätsfurcht und (d) Erfahrungen mit und Bewertung der
Polizei. Diese Themenbereiche sind ebenso wie die Erhebung soziodemografischer Daten
auf eine periodische Erhebung im 2-Jahres Turnus angelegt. Zusätzlich wurden in einem
fünften Fragenmodul Informationen zur (e) Erfahrung mit Gewalt in der Paarbeziehung
erhoben. Dieser Abschnitt der Befragung ist als Querschnittsuntersuchung angelegt und
nicht Gegenstand dieses Forschungsberichtes, sondern eigenständiger Publikationen
(vgl. Landeskriminalamt Niedersachsen 2014).
Die Bürgerinnen und Bürger wollen in einem sicheren Umfeld und frei von der Angst vor
Straftaten leben. Die Schaffung eines möglichst hohen Maßes an öffentlicher Sicherheit
ist Aufgabe des Staates und damit auch Aufgabe der Polizei. Über ihre Arbeit im Bereich
der Strafverfolgung wird die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) seit 1953 im Bund und in
den Ländern geführt, dabei seit vielen Jahren nach vergleichbaren Standards und Zählregeln.
Damit erlaubt sie langfristige Aussagen und Analysen zu Fällen, Tatverdächtigen
und begrenzt auch zu Opfern, was die PKS über die Jahre zu der maßgeblichen Quelle
für die Bewertung der Sicherheitslage machte. Allerdings bildet sie nur die Gesamtheit
der bei der Polizei bearbeiteten Straftaten ab, das Hellfeld. Delikte, die aus irgendeinem
Grunde nicht zur Anzeige gelangen, werden nicht erfasst und verbleiben im sogenannten
Dunkelfeld. Das Wissen über die Höhe des Dunkelfeldes ist jedoch flankierend zu
detaillierten Aussagen aus der PKS notwendig, um eine ganzheitliche Bewertung der
Sicherheitslage anzustellen. Denn stützten sich Lagebeurteilungen ausschließlich auf die
PKS, muss unklar bleiben, ob Veränderungen tatsächlich auf ein Mehr oder Weniger an
Kriminalität eine Aufhellung oder Erweiterung des Dunkelfeldes oder erhöhte oder reduzierte
Anzeigequoten zurückzuführen sind. Somit sollten für aussagekräftige Informationen
über das Kriminalitätsaufkommen und damit über die Sicherheitslage Daten über
das Dunkelfeld vorliegen und einbezogen werden (vgl. auch Landeskriminalamt Nordrhein-
Westfalen 2006). Neben der objektiven Kriminalitätslage ist von kriminalpolitischer Bedeutung wie die
Kriminalitätslage subjektiv bewertet wird, also in welchem Ausmaß sich die Bevölkerung
durch Kriminalität bedroht fühlt – Kriminalitätsfurcht zeigt. Denn nicht nur die tatsächliche
Schädigung, sondern auch das Gefühl geschädigt werden zu können, kann weitreichende
individuelle Folgen haben, z.B. durch eine geringere Beteiligung am öffentlichen
Leben oder durch das Meiden bestimmter Straßen und Plätze. Darüber hinaus hat Kriminalitätsfurcht
gesellschaftliche Folgen, nicht nur weil „sie das Vertrauen der Bevölkerung
in die Durchsetzungskraft des Rechtsstaats herabsetzen kann“ (Schwind et al.
2001: 216; vgl. auch Thome / Birkel 2007: 145ff.). Deshalb wurde das Ausmaß von Kriminalitätsfurcht
in Niedersachsen erhoben, um eine Datengrundlage für gezielte Maßnahmen
zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung bzw. bei bestimmten
Bevölkerungsgruppe zu haben (vgl. z.B. Bundesministerium des Inneren 2006: 486ff.).
Kriminalitätsfurcht ist ein subjektiver Indikator der inneren Sicherheit, der in kriminalpolitische
und kriminalstrategische Überlegungen einbezogen werden muss. Die Arbeit der
Polizei muss sich somit nicht nur an der Sicherheitslage, sondern auch am Sicherheitsgefühl
orientieren. Kriminalitätsfurcht gilt deshalb als ein Indikator für die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie die Bürgerorientierung der Polizei
(Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2006: 1).
Die Rolle und Akzeptanz der Polizei als die das staatliche Gewaltmonopol sichernde Instanz
setzt voraus, dass ihr Handeln von den Bürgerinnen und Bürgern als legitim und
wirksam erachtet wird. In der Bewertung der Polizei kommt dies zum Ausdruck (Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2006: 1). Auch eröffnet sich für die Polizei mit der
Befragung die Möglichkeit der Selbstreflektion anhand der Rückmeldungen über Verhaltensweisen
und Verfahren und bietet vom Einzelfall unabhängige Hinweise auf Handlungsbedarf. |
de_DE |
dc.language.iso |
de |
de_DE |
dc.publisher |
Universität Tübingen |
de_DE |
dc.publisher |
Universität Tübingen |
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dc.subject.classification |
Kriminalitätsfurcht , Polizei , Niedersachsen |
de_DE |
dc.subject.ddc |
360 |
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dc.subject.other |
Kriminalitätsbelastung |
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dc.subject.other |
Dunkelfeld |
de_DE |
dc.title |
Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen. Abschlussbericht zur ersten Befragung im Frühjahr 2013 |
de_DE |
dc.type |
Report |
de_DE |
utue.publikation.fachbereich |
Kriminologie |
de_DE |
utue.publikation.fakultaet |
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