Interessen im Strafrecht: zum Zusammenhang von Kriminalität und Klassen-(Schicht-)struktur

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/183214
http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-1832147
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-124528
Dokumentart: Wissenschaftlicher Artikel
Erscheinungsdatum: 1977
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
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Inhaltszusammenfassung:

Die Identitätsprobleme der Kriminologie und ihrer Vertreter brachte der amerikanische Altkriminologe Thorsten Sellin schon Vorjahren auf die sehr prägnante und allseits akzeptierte Formel: sie seien „Könige ohne Königreich” (zitiert nach Hermann Mannheim 1965 S. 18). Dieser Ausspruch liegt mehr als ein Jahrzehnt zurück. Es fragt sich, ob er auch heute noch das Selbstverständnis derjenigen widerspiegelt, die sich mit der wissenschaftlichen Analyse der Kriminalität von Berufs wegen beschäftigen. „Heute noch” will darauf hinweisen, daß sich seither Entwicklungen innerhalb der Kriminologie vollzogen haben, die zwar je nach Standort und investierten Interessen unterschiedlich gewichtet und eingeschätzt werden, an deren Existenz jedoch derjenige nicht vorbeikommt, der als Indikatoren für diese Entwicklung die Häufigkeit, den Inhalt, die Disziplinzugehörigkeit wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet der Kriminologie akzeptiert. Läßt sich, so ist zu fragen, die Richtung des inzwischen eingeschlagenen Weges der Kriminologie derart bestimmen, daß sie dem von Sellin vermißten Territorium näher gekommen ist oder es gar in Besitz genommen hat oder hat sie inzwischen vielleicht einen Zustand erreicht, der das Territorium mehr denn je als eine Fata Morgana und den Anspruch der Königswürde immer mehr zur Vorstellungs- und Ideenwelt eines Don Quichote abgedrängt erscheinen läßt? In der Tat, das Bild, in das Sellin die Situation der Kriminologie einzufangen suchte, verleitet und reißt hin zu ironisierenden, ridikülisierenden bis zynischen Variationen, die wir abbrechen wollen, nicht weil wir Polemik und Metaphern - entgegen offensichtlich.der Ansicht von G. Kaiser (1976 a, S. 535) - für kein Stilmittel wissenschaftlicher Auseinandersetzung halten würden, sondern deshalb, weil wir dem selektiven Verwertungsinteresse an diesem Stilmittel keinen unnützen Vorschub leisten wollen. Stattdessen wollen wir an einem Problem der Kriminologie aufzeigen, wie vorschnell eine Einschätzung des seit Sellin zur Kriminalität empirisch und theoretisch Gefundenen und Gedachten ist, die meint, sein „kritisches Potential” sei verbraucht in dem Sinne, daß es - gleichsam hegelianisch - in der Disziplin „aufgehoben” sei.

Abstract:

The question is raised and dealt with how criminology can theoretically come to terms with the relationship between social stratification and criminal behavior. It is argued that attempts to find out the exact relationship between social dass and crime are doomed to fail for theoretical reasons. The theoretical progress which promises to throw more light on the question requires more sociological studies of the criminal law and the criminal justice system. It is cautioned against premature conclusions from studies on legislature in criminal law and it is argued that the deep structure of the criminal law has built - in mechanisms of bias which have to be uncovered before one jumps to conclusions about the differential accessibility of the criminal law for several interests and purposes.

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