Inhaltszusammenfassung:
Mit allen im Bereich des Strafrechts an der Universität Hannover lehrenden Dozenten wurden Interviews durchgeführt, deren Thema die Probleme bei der Einbeziehung der Sozialwissenschaften in die strafrechtliche Ausbildung war. Die Konflikthaftigkeit des Integrationsversuches scheint danach auf folgende Gründe zurückzuführen zu sein: Durch das instrumentelle Verständnis der juristischen „Praktiker“ von Sozialwissenschaften, nach dem sich der Wert sozialwissenschaftlicher Kenntnisse nach ihrer Eignung als Entscheidungshilfe für den juristischen Einzelfall bemißt, sehen sich die Sozialwissenschaftler in eine bloße Zuliefererfunktion gedrängt, die ihnen die Aufrechterhaltung ihrer professionellen Identität erschwert und die ohnehin vorgegebene Asymmetrie in ihren Arbeitsbeziehungen zu den Rechtswissenschaftlern noch verstärkt. Angesichts dieses Praxisdrucks und der geringen curricularen Spielräume ist ein Konsens über einen ausbildungsbezogenen sozialwissenschaftlichen Wissensgrundbestand kaum herstellbar. Chancen für eine gleichberechtigte Kooperation werden daher vor allem in der Forschung gesehen.