Inhaltszusammenfassung:
Der Autor leitet zunächst den Begriff von Menschenrechten aus dem Konzept der realen Bedürfnisse her und definiert Gewalt als Repression realer Bedürfnisse und Verletzung von Menschenrechten. Im Anschluß werden die selektive Konstruktion von Gewalt im Strafrecht sowie die strukturellen Grenzen des Strafjustizsystems im Hinblick auf die Kontrolle von Gewalt untersucht. Das Strafjustizsystem wird als System institutioneller Gewalt beschrieben und seine Rolle für die Reproduktion der sozialen Ungleichheit dargestellt. Eine erste Schlußfolgerung betrifft die schwierige Situation der Menschenrechte im Spannungsfeld zwischen institutioneller Strafgewalt und struktureller Gewalt. Schließlich werden Voraussetzungen für die Schaffung wirksamerer Instrumente zur Kontrolle der Gewalt und zur Verteidigung der Menschenrechte behandelt. Gewalt und die Verteidigung der Menschenrechte werden in den Zusammenhang gesellschaftlicher Konflikte gestellt.