Inhaltszusammenfassung:
Der Beitrag stellt die langjährigen Bemühungen eines Gefangenen um Durchsetzung von Rechten gegenüber Justizverwaltungen und Gerichtsinstanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht dar. Er kommt zu dem Ergebnis, daß jedenfalls die Justizvollzugsbehörden kaum ein Interesse daran haben, einen Gefangenen zu seinen gesetzlichen Rechten kommen zu lassen und mehr oder weniger alles unternehmen, ihn zu behindern und seine Bemühungen zu unterlaufen. Als einzige praktikable Gegenstrategie mit respektablen Erfolgsaussichten wird Hartnäckigkeit in der Rechtsverfolgung mit Hilfe der Gerichte bei umfassender Kenntnis der formalen Strukturen (Gesetzesgeschichte und -auslegung in Rechtsprechung und Lehre, Anstalts-Gegebenheiten) nachgewiesen.