Inhaltszusammenfassung:
Labeling Approach und Strafrechtswissenschaft finden immer mehr Berührung, indem sich auch auf der Seite des Strafrechts die Stimmen mehren, die die strafrechtliche Zurechnung als Konstruktion der Zuständigkeit des Delinquenten aufgrund der externen Bedü,fnisse der Gesellschaft interpretieren. Kritische Kriminologie und Kritische Strafrechtswissenschaft finden eine gemeinsame Kritikbasis im Kriterium der Rechtsstaatlichkeit. Gleichwohl sind die Einflüsse der Kritischen Kriminologie auf die praktische Kriminalpolitik begrenzt und haben womöglich eher die Entwicklung zu einem technokratischen, prinzipienlosen Zweckstrafrecht befördert.