Die Staatsanwaltschaft in der Nachbarschaft

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/179191
http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-1791913
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-120515
Dokumentart: Wissenschaftlicher Artikel
Erscheinungsdatum: 2001
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
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Inhaltszusammenfassung:

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit jüngsten Veränderungen des niederländischen Justizsystems. 1996 wurden auf den Beschluss der damaligen niederländischen Justizministerin Sorgdrager versuchsweise staatsanwaltschaftliche Abteilungen zunächst in ausgewählten Stadtteilen von Amsterdam, Rotterdam, Ambern und Maastricht und etwas später auch in Haarlem und Groningen eingeführt. Diese Staatsanwaltschaften in der Nachbarschaft sind unter der Abkürzung „JIB" -Justitie In de Buurt-bekanntgeworden. Die ersten vier JIBs wurden in der ersten Hälfte des Jahres 1997 eingerichtet, mittlerweile (Ende 1999) gibt es ihrer schon acht. Das Justizministerium beabsichtigt, dieses Netz jedes Jahr um weitere sieben oder acht JIB-Büros zu erweitern. Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften in der Nachbarschaft wurde bereits nach einem Jahr von Luyckx/Grapendaal (1999) evaluiert. Das neue Element des niederländischen Justizsystems wird entlang folgender Gliederung dargestellt: Zuerst werden die sozial-politischen Hintergründe erläutert, die zur Einführung der JIB-Büros geführt haben, dann wird das Konzept der JIB und die Ergebnisse der Evaluation dargelegt. Schließlich wird die bisherige Entwicklung der JIBs kritisch gewürdigt.

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